Sie sind hier in einem Mitwirkungsforum zu einem Vorhaben des Bundestag
In den vergangenen Jahren war die Bundesrepublik Deutschland Zielland einer hohen Zahl Asylsuchender. Dies stellt die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik Deutschland bis auf weiteres vor erhebliche Herausforderungen.
Mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11. März 2016, BGBl I, 390 wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für die Dauer von zwei Jahren bis 16. März 2018 ausgesetzt (§ 104 Absatz 13 des Aufenthaltsgesetzes). Dies erfolgte im Interesse der Aufnahme- und Integrations- systeme von Staat und Gesellschaft, da aufgrund der hohen Zahl von Asylsuchen- den aus Herkunftsländern mit hoher Anerkennungsquote eine zusätzliche hohe Zahl von Anträgen auf Familiennachzug zu erwarten war, die die Kapazitäten der Institutionen von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft bei gleichzeitig weiterem hohen Zuzug von Asylsuchenden überfordert hätte.
Weitere Informationen finden sich in den referenzierten Dokumenten