Gesetz zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes
Schaffung einer dauerhaften Möglichkeit zur Abweichung von der Wirtschaftlichkeitsbindung bei der Ver...
Schaffung einer dauerhaften Möglichkeit zur Abweichung von der Wirtschaftlichkeitsbindung bei der Veräußerung von nicht bundesnotwendigen Liegenschaften durch die BImA oder andere Bundeseinrichtungen an Länder, Kommunen, Unternehmen, Stiftungen und Anstalten mit öffentlicher Beteiligung etc. zur Erfüllung von Fach- und Verwaltungszwecken, insbes. im sozialen Wohnungsbau;
Änderung § 1 Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie §§ 63 und 64 Bundeshaushaltsordnung
Bezug: Der Gesetzesantrag war bereits in der 18. WP als GESTA 18. WP D083 eingebracht worden.
Änderung durch BR-Beschluss: Erwerbsmöglichkeit zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert, verbilligte Abgabe für Zwecke des sozialen sowie des studentischen Wohnungsbaus
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