Sie sind hier in einem Mitwirkungsforum zu einem Vorhaben des Bundestag
Gesetz zur Verwirklichung der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr
Barrierefreie Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen, Festschreibung einer Bahnsteighöhe von 0,55m...
Barrierefreie Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen, Festschreibung einer Bahnsteighöhe von 0,55m oder 0,76m über der Schienenoberkante bei Neu- und Umbauten;
Einfügung § 8 Allgemeines Eisenbahngesetz, Änderung §§ 2 und 13 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
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