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Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Schließung der Förderlücken von Geflüchteten im Analogleistungsbezug
Sicherung des Lebensunterhalts für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung im Analogleistungs...
Sicherung des Lebensunterhalts für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung im Analogleistungsbezug nach 15-monatigem Voraufenthalt bei Aufnahme einer dem Grunde nach förderfähigen Ausbildung oder eines Studiums: Nichtanwendung grundsätzlichen Leistungsausschlusses nach § 22 SGB XII bei Ausschluss bestimmter Fallgruppen, bspw. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten;
Änderung § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
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