Sie sind hier in einem Mitwirkungsforum zu einem Vorhaben des Bundestag
Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz - BrexitÜG)
Zur Herstellung von Rechtsklarheit im Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020 im Bundesrecht: Anw...
Zur Herstellung von Rechtsklarheit im Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020 im Bundesrecht: Anwendung der Regelungen mit Bezug auf die Europäische Union bzw. die Europäische Atomgemeinschaft auch auf das Vereinigte Königreich, Ausnahmeregelungen, insbes. betr. Wahlrecht zum Europäischen Parlament; Zulässigkeit der Doppelstaatsbürgerschaft für britische und deutsche Einbürgerungsbewerber bei Antragstellung im Übergangszeitraum
Beschlussempfehlung des Ausschusses: redaktionelle Anpassung an die auf der Sondertagung des Europäischen Rates am 25. November 2018 gebilligte Fassung des Brexit-Austrittsabkommens, einmalige Verlängerung des Übergangszeitraums bis maximal zum 31. Dezember 2022;
Änderung §§ 1 und 2 Brexit-Übergangsgesetz
Schreiben Sie ein neues Argument für das Vorhaben...
Schreiben Sie eine neue Information für das Vorhaben...
Schreiben Sie ein neues Argument gegen das Vorhaben...