... Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Abmilderung der Belastung der Sozialgerichtsbarkeit durch Verfahrensänderungen im Sozialprozessrecht:...
Abmilderung der Belastung der Sozialgerichtsbarkeit durch Verfahrensänderungen im Sozialprozessrecht: Einführung des konsentierten Einzelrichters, Beschränkung der gerichtlichen Überprüfungspflicht bei unstreitigen Elementen des Streitgegenstandes, Änderungen im Berufungsrecht (Berufung durch Beschluss, Nebenentscheidungen);
Änderung §§ 12, 123, 130, 153, 157a und 163 Sozialgerichtsgesetz
Bezug: Vorschläge zur Entlastung der Sozialgerichte einer Arbeitsgruppe versch. Landesjustizverwaltungen 2012
Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 184/16 in der Fassung BR-Drs 184/16 (Beschluss) (GESTA 18. WP C104)
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